Orientierende Untersuchung der Kreismülldeponie Kirchaich

Landkreis Haßberge

Die ehemalige Kreismülldeponie des Landkreises Haßberge auf der Gemarkung Kirchaich, Gemeinde Oberaurach, wurde am 01.11.1979 stillgelegt.

Auf Grundlage der von der unteren Bodenschutzrechtsbehörde des Landratsamtes Haßberge durchgeführten historischen Recherche war ein mögliches Gefährdungspotential sowohl für das Schutzgut Grundwasser als auch - mit Einschränkung - für das Schutzgut menschliche Gesundheit in Erwägung zu ziehen. Im Rahmen der Amtsermittlung sollte daher eine orientierende Untersuchung (OU) der früheren Deponie mit dem Ziel erfolgen, den bestehenden Anfangsverdacht entweder auszuräumen oder bis zum hinreichenden Verdacht im Sinne des § 9 Bundes-Bodenschutzgesetz zu erhärten.

Lage der Deponie

Die Deponie stellt eine typische Hangdeponie dar, die ein fast quadratisches Plateau aufweist und nach Nordwesten, Nordosten und Südosten durch mit dichtem Buschwerk und Bäumen bewachsene Böschungen begrenzt wird.

Die nordöstliche Böschung weist eine Höhe bis zu ca. 9 m auf. Das Deponieplateau stellt eine mit Gras bewachsene Fläche dar (ca. 2.300 m2), die bereichsweise als Lagerfläche für Brennholz genutzt wird.

Etwa 10-15 m unterhalb (talseitig) des nordöstlichen Böschungsfußes der Deponie ist im Hangbereich eine etwa 2-3 m2 große Wasseraustrittsstelle vorhanden.

Geologisch liegt das Untersuchungsgelände im Ausstrichbereich des Burgsandsteins, der stratigraphisch dem mittleren Keuper zuzuordnen ist. Lithologisch ist diese Einheit insbesondere durch Sandsteine geprägt, in die Tonsilitsteinlagen eingeschaltet sind.

Haufwerke aus einem Baggerschurf zur BeprobungBild vergrössern Haufwerke aus einem Baggerschurf zur Beprobung

Ein Ingenieurbüro wurde vom Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen mit der Durchführung der OU beauftragt.

Folgende im Rahmen der OU angefallenen Leistungen wurden vom WWA nach Ausschreibung im Rahmen freihändiger Vergabeverfahren gesondert vergeben:

  • Aufschlussarbeiten (Baggerschürfe)
  • Aufschlussbohrungen
  • chemische Analytik

Orientierende Untersuchungen

Zur Beurteilung des Gefährdungspfades Boden–Mensch wurden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt insgesamt sechs Flächenmischproben aus der obersten Bodenschicht im Bereich des Deponieplateaus entnommen und auf relevante Schadstoffe untersucht.

Für die Beurteilung des Gefährdungspfades Boden – Grundwasser wurde der Deponiekörper mit fünf Baggerschürfen und ergänzend mit zwei Aufschlussbohrungen erkundet.

Inhalt der Deponie

Die aufgeschlossenen Müllauffüllungen weisen die typische Hausmüllzusammensetzung der 1960-iger und 1970-iger Jahre auf, mit einem auffällig hohen Kunststoffanteil (Folien, Flaschen etc.), Textilresten, Dosen, Glasflaschen bzw. Glasscherben, Papierresten sowie Metall- bzw. Blechteilen.

Des Weiteren wurden Holzabfälle sowie zum Teil Bauschutt festgestellt, der jedoch im Vergleich zu den Hausmüllabfällen mengenmäßig nur untergeordnet auftritt. Bereichsweise wurden gehäuft Kunststoffteile festgestellt, die auf gewerbliche Abfälle hinweisen. Die Müllauffüllungen sind überwiegend durch einen intensiven säuerlichen bis fauligen Geruch gekennzeichnet, der auf eine erhöhte Bildung von Deponiegas hinweist.

Inhaltsstoffe einer DeponieBild vergrössern Inhaltsstoffe einer Deponie

Bodenuntersuchungen

Die Auffüllungen weisen durchweg erhöhte MKW (Mineralölkohlen­wasserstoffe)-Gehalte sowie in wechselndem Maße erhöhte PAK (polyzyklische, aromatische Kohlenwasserstoffe)-, Arsen- und Schwermetallgehalte auf. Für diese Parameter wurden in den untersuchten Boden-/Feststoffproben gehäuft Gehalte über den entsprechenden Hilfswerten nachgewiesen. Daneben wurden in einigen Proben Überschreitungen der Grenzwerte für die Parameter MKW, PAK, Blei, Kupfer, Zink und Zinn festgestellt.

Nach den durchgeführten Eluatuntersuchungen ist damit zu rechnen, dass sich im Deponiekörper PAK-belastetes Sickerwasser bilden kann, mit Konzentrationswerten über dem Prüfwert nach BBodSchV (= Bundesbodenschutzverordnung).

Für die ehemalige Kreismülldeponie Kirchaich hat sich bezüglich des Wirkungspfades Boden–Grundwasser der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung bzw. Altlast im Sinne des § 9 Bundes-Bodenschutzgesetz bestätigt.

Dies macht weiterführende Untersuchungen (Detailuntersuchung) zur Quantifizierung des entsprechenden Gefährdungspotentials bzw. für eine abschließende Gefährdungsabschätzung notwendig.