Heilquellen - ein Lebenselexier aus der Tiefe

In unserer Region sprudeln in den drei Staatsbädern Bad Bocklet, Bad Brückenau und Bad Kissingen sowie in den Bädern Bad Königshofen und Bad Neustadt a.d.S. derzeit 15 staatlich anerkannte Heilquellen. Die unterschiedlichen Gehalte an gelösten Mineralien und Gasen verleihen jedem dieser Heilwässer einen besonderen Charakter. Als naturgegebene Heil- bzw. Arzneimittel dienen sie in Form von Trink- und Badekuren seit Jahrhunderten unzähligen Menschen zur Heilung oder Linderung zahlreicher Erkrankungen.

Staatsbäder in der Region

Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen:

  • stellt sicher, dass sich durch die Wasserentnahme die Qualität des Heilwassers nicht verändert. Dazu werden regelmäßig Mengenmessungen und chemische Analysen ausgewertet.
  • begutachtet und überwacht notwendige Bodeneingriffe innerhalb der festgesetzten Heilquellenschutzgebiete, z.B. bei Baumaßnahmen.
  • betreut die Staatsbäder Bad Kissingen, Bad Brückenau und Bad Bocklet bei allen Fragen zur Förderung und Nutzung der bestehenden staatlichen Heilquellen.
  • ist federführend bei der Erkundung und Erschließung neuer Heilquellen im Auftrag des Freistaates Bayern.

Wodurch können Heilquellen beeinträchtigt werden?

In der Regel sind Heilwasservorkommen durch geologische Deckschichten gut geschützt. Relativ flache Brunnen in städtischen Bereichen, wie z.B. die Kurgartenquellen, sind durch folgende Einflüsse gefährdet:

  • Erdaufschlüsse, z.B. beim Bau von Kanälen und anderen Versorgungsleitungen
  • Bohrungen und Grabungen, z.B. für Pfahlgründungen und Baumaßnahmen
  • Grundwasserentnahmen, z.B. für Wärme-Pumpen
  • Sprengungen, z.B. für Steinbrüche
  • Lagerungen und Transport von Heizöl und anderen wassergefährdenden Stoffen
  • Hochwasserereignisse der Fränkischen Saale

Mit welchen Maßnahmen werden Beeinträchtigungen verhindert?

  • hydrogeologische Begutachtung vor Beginn einer Baumaßnahme
  • Begrenzung der Grab- und Bohrtiefe bei Baumaßnahmen
  • Auswahl von Bauverfahren und -material, von denen geringere Gefahren ausgehen
  • Beweissicherung an den Heilquellen durch Kontrolle wichtiger Parameter, z.B. Messungen des Kohlensäuregehaltes
  • regelmäßige Baukontrolle vor Ort durch das Wasserwirtschaftsamt

Was ist der Unterschied zwischen...

  • Trinkwasser - ist ein Lebensmittel

    Jeder Mensch braucht zum Leben täglich 3 Liter Wasser. Trinkwasser muss so rein sein, dass jeder Mensch, egal ob Säugling oder Greis, egal ob krank oder gesund, davon sein Leben lang täglich 3 Liter unbedenklich trinken kann.
    Trinkwasser unterliegt der Trinkwasserverordnung. Diese regelt die Höchstwerte für bestimmte Inhaltsstoffe und die Überwachung durch die Gesundheitsbehörde. Die Versorgung der Bürger mit Trinkwasser ist Aufgabe der Gemeinden.

  • Mineralwasser - ist ein Genussmittel

    Beim Mineralwasser kann man zwischen verschiedenen Wässern mit unterschiedlichen Inhaltsstoffen wählen, je nachdem ob man z.B. ein natriumarmes Mineralwasser für die Säuglingsernährung oder ein an Magnesium reiches Mineralwasser zum Ausgleich nach der Sauna oder dem Sport möchte.
    Mineralwässer unterliegen der Mineral- und Tafelwasserverordnung. Sie müssen neben der natürlichen Reinheit bestimmte Mindestgehalte an Mineralien und natürlicher Kohlensäure aufweisen.

  • Heilwasser - ist ein Arzneimittel

    Beim Heilwasser gibt es verschiedene Arten mit jeweiligen Mindestanteilen an Mineralien und natürlichen Kohlensäure.
    Aufgrund ihrer unterschiedlichen Inhaltssoffe werden therapeutische Reaktionen im Körper ausgelöst. Hierbei ist eine gezielte Dosierung unter ärztlicher Aufsicht erforderlich, denn allzu viel kann auch ungesund sein. Daher unterliegt das Heilwasser den strengen Anforderungen nach dem Arzneimittelgesetz.