Gewässerentwicklung der Fränkischen Saale

Wie geht's dem Fluss?

Unsere Fließgewässer erfüllen überaus wichtige Funktionen hinsichtlich der Stärkung des Naturhaushalts und somit der Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität.

Zur Erhaltung bzw. Stärkung dieser Funktionen ist eine entsprechende Gewässer-Bewirtschaftung erforderlich.
Der Beurteilungsmaßstab für die Gewässer richtet sich nach den Bewirtschaftungszielen des § 27 Wasserhaushaltsgesetz und den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie.

Die Fränkische Saale, unser größter Nebenfluss des Mains, ist in einem mäßigen, zum Teil auch unbefriedigendem ökologischen Zustand.
Hier besteht zwingend Handlungsbedarf um den guten ökologischen Zustand bis 2027 zu erreichen.

Fränkische Saale bei Hausen/KGBild vergrössern Fränkische Saale bei Hausen/KG

Wesentliche Defizite sind unter anderem vorhandene Uferverbauungen, zu steile und zu hohe Ufer sowie fehlende Strukturen im Uferbereich.
Die wirksamste und wichtigste Maßnahme zur Verbesserung der Morphologie ist die ökologische Bewirtschaftung eines möglichst durchgehenden Uferstreifens, der aus fachlicher Sicht mindestens 15 m breit sein muss.

Diese Maßnahme führt zu:

  • naturnahen Bereichen mit höherer Biodiversität.
  • Räumen, die eine eigendynamische Gewässerentwicklung in beschränktem Umfang zulassen und die ökologischen Funktionen erhalten und verbessern.
  • Möglichkeiten für Gewässerstrukturen, die für einen besseren Lebensraum sorgen.
  • einem Pufferstreifen zwischen dem Gewässer und landwirtschaftlich intensiver genutzten Flächen, was die Stoffeinträge in das Gewässer verringert.
  • erleichterter Gewässerunterhaltung aufgrund geringerer Sicherungen für angrenzende Infrastruktureinrichtungen oder privater Flächen, da Abstandsflächen vorhanden sind.

Als eine Kernmaßnahme und Voraussetzung für die eigendynamische Gewässerentwicklung wurde der Grunderwerb gesehen. Die Bereitschaft der Grundeigentümer zum Verkauf war in einigen Bereichen sehr groß, so dass wir entlang der Fränkischen Saale mittlerweile folgende Flächen für den Freistaat Bayern erworben haben und verwalten:

Bereich als Gewässer erster Ordnung
Gewässerlänge 83,5 km
Lkr. Bad Kissingen 385,9 ha
Lkr. Rhön-Grabfeld 105,5 ha

Bereich als Gewässer zweiter Ordnung
Gewässerlänge 28,1 km
Lkr. Rhön-Grabfeld 133,2 ha

Im Augenblick streben wir im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens einen Flächentausch an, damit künftig ein durchgehend, durchschnittlich 15 m breiter Uferstreifen extensiv bewirtschaftet werden kann.

Auf unseren Grundstücken setzen wir allerdings auch stetig gewässerbauliche Projekte um, die als Trittsteine Strahlwirkung entfalten sollen.
Einige Beispiele sind:

  • Die Wiederherstellung der Durchgängigkeit am Luitpoldsprudel.
  • Die Gewässerverlegung zur Straßensicherung bei Morlesau.
  • Der Vorlandabtrag bei Euerdorf.

Geplante Bewirtschaftung des UferstreifensBild vergrössern Geplante Bewirtschaftung des Uferstreifens